


Befristete oder unbefristete Schenkungsanrechnung: Wer ist pflichtteilsberechtigt iS der §§ 782‚ 783 ABGB nF?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 138
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 12689 Wörter, Seiten 220-234
30,00 €
inkl MwSt




-
Nach dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 werden Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte bei Ausmessung der Pflichtteile nur hinzugerechnet, wenn diese innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurden. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte sind hingegen unbefristet hinzu- und anzurechnen. Ähnlich wie nach altem Recht ist aber unklar, nach welchen Kriterien die Frage zu beantworten ist, ob eine Schenkung an einen (Nicht-)Pflichtteilsberechtigten vorliegt. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach.
-
- Kogler, Gabriel
-
- § 760 ABGB nF
- § 787 ABGB nF
- § 551 ABGB nF
- § 551 ABGB aF
- Einräumung einer Begünstigtenstellung einer Privatstiftung
- Pflichtteilsverzicht
- § 783 ABGB nF
- Öffentliches Recht
- Abfindung
- Zwei-Jahresfrist
- § 785 ABGB aF
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 788 ABGB aF
- Europa- und Völkerrecht
- Vermögenswidmung an Privatstiftung
- § 789 ABGB aF
- Allgemeines Privatrecht
- § 758 ABGB nF
- Erbverzicht
- Ausmessung
- unbefristete und befristete Hinzurechnung und Anrechnung
- Zivilverfahrensrecht
- § 757 ABGB nF
- § 767 ABGB aF
- Ausstattung
- JBL 2016, 220
- § 781 ABGB nF
- Schenkung
- § 782 ABGB nF
- abstrakte und konkrete Pflichtteilsberechtigung
- Pflichtteil
- Arbeitsrecht
- Vorschuss
- § 792 ABGB nF
- § 789 ABGB nF
Nach dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 werden Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte bei Ausmessung der Pflichtteile nur hinzugerechnet, wenn diese innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurden. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte sind hingegen unbefristet hinzu- und anzurechnen. Ähnlich wie nach altem Recht ist aber unklar, nach welchen Kriterien die Frage zu beantworten ist, ob eine Schenkung an einen (Nicht-)Pflichtteilsberechtigten vorliegt. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach.
- Kogler, Gabriel
- § 760 ABGB nF
- § 787 ABGB nF
- § 551 ABGB nF
- § 551 ABGB aF
- Einräumung einer Begünstigtenstellung einer Privatstiftung
- Pflichtteilsverzicht
- § 783 ABGB nF
- Öffentliches Recht
- Abfindung
- Zwei-Jahresfrist
- § 785 ABGB aF
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 788 ABGB aF
- Europa- und Völkerrecht
- Vermögenswidmung an Privatstiftung
- § 789 ABGB aF
- Allgemeines Privatrecht
- § 758 ABGB nF
- Erbverzicht
- Ausmessung
- unbefristete und befristete Hinzurechnung und Anrechnung
- Zivilverfahrensrecht
- § 757 ABGB nF
- § 767 ABGB aF
- Ausstattung
- JBL 2016, 220
- § 781 ABGB nF
- Schenkung
- § 782 ABGB nF
- abstrakte und konkrete Pflichtteilsberechtigung
- Pflichtteil
- Arbeitsrecht
- Vorschuss
- § 792 ABGB nF
- § 789 ABGB nF