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Lärmbeeinträchtigung durch Anlagen am Dach des Hauses als Veränderung iS des § 8 Abs 2 MRG

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Dauerhafte Lärmimmissionen‚ die als Folge der Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten iS des § 8 Abs 2 MRG von einem allgemeinen Teil des Hauses oder einem anderen Mietgegenstand ausgehen‚ verändern die für seine Nutzung relevanten Eigenschaften des Mietgegenstands. Daher sind auch solche Lärmbeeinträchtigungen iS des § 8 Abs 2 MRG als eine mögliche Veränderung des Bestandgegenstands zu sehen und damit im besonderen außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG zu beurteilen.

  • § 8 Abs 2 MRG
  • LGZ Wien, 27.05.2015, 39 R 348/14m
  • JBL 2016, 255
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 37 Abs 1 Z 5 MRG
  • BG Josefstadt, 05.09.2014, 5 Msch 14/14a
  • OGH, 30.10.2015, 5 Ob 176/15s
  • Arbeitsrecht

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