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Muzak, Gerhard

Befangenheit und Schädigungsvorsatz beim Amtsmissbrauch

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Missbrauch der Amtsgewalt durch Verletzung von Befangenheitsvorschriften (hier: § 7 Abs 1 Z 3 AVG) wird bei einem allein darauf bezogenen (Schädigungs-)Vorsatz nicht verwirklicht. Will der Beamte nicht ohnehin einen sonstigen (materiellen) Anspruch des Staates oder ein subjektives (Verfahrens-)Recht des betroffenen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen‚ muss er die Vereitelung dieses von den Befangenheitsvorschriften verfolgten Schutzzwecks in seinen Vorsatz aufnehmen. Tatbestandserfüllung scheidet aus‚ wenn der Beamte einen Einfluss seines missbräuchlichen Handelns (vgl „dadurch“) auf die (End-) Entscheidung für ausgeschlossen hält.

  • Muzak, Gerhard
  • OGH, 09.04.2015, 17 Os 53/14v
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 7 AVG
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 302 StGB
  • JBL 2016, 270
  • LGSt Wien, 11.09.2014, 112 Hv 148/13z
  • Arbeitsrecht

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