


Verfassungswidrigkeit der Wortfolge „Entziehung der Gewerbeberechtigung“ in § 26 Z 2 lit c VGWG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 138
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2654 Wörter, Seiten 243-245
30,00 €
inkl MwSt




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Aufhebung der Wortfolge „Entziehung der Gewerbeberechtigung‚“ in § 26 Z 2 lit c VGWG‚ LGBl 83/2012‚ wegen Verstoßes gegen Art 135 Abs 1 iVm Art 135a Abs 1 B-VG. Durch diese Bestimmung werden pauschal alle Beschwerdeverfahren über die Entziehung der Gewerbeberechtigung Rechtspflegern übertragen‚ obgleich die Gründe für die Entziehung in unterschiedlicher Weise gestaltet sind: Zum einen wird lediglich an feststehende Tatsachen angeknüpft‚ zum anderen sind jedoch auch Verfahren umfasst‚ in denen regelmäßig auch Wertungen‚ Gewichtungen und Prognosen im Hinblick auf das Verhalten des Betroffenen vorzunehmen sind und sich insbesondere auch im Rahmen einer allenfalls durchzuführenden mündlichen Verhandlung entsprechende Fragen der Beweiswürdigung stellen (Verweis auf VfGH 03.03.2015‚ G 181/2014 ua).
-
- § 54 VwGVG
- § 26 Z 2 lit c VGWG
- § 87 GewO
- Öffentliches Recht
- Art 135a Abs 1 B-VG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2016, 243
- VfGH, 25.11.2015, G 403/2015
- Zivilverfahrensrecht
- § 91 GewO
- Art 135 Abs 1 B-VG
- § 88 GewO
- Arbeitsrecht
Aufhebung der Wortfolge „Entziehung der Gewerbeberechtigung‚“ in § 26 Z 2 lit c VGWG‚ LGBl 83/2012‚ wegen Verstoßes gegen Art 135 Abs 1 iVm Art 135a Abs 1 B-VG. Durch diese Bestimmung werden pauschal alle Beschwerdeverfahren über die Entziehung der Gewerbeberechtigung Rechtspflegern übertragen‚ obgleich die Gründe für die Entziehung in unterschiedlicher Weise gestaltet sind: Zum einen wird lediglich an feststehende Tatsachen angeknüpft‚ zum anderen sind jedoch auch Verfahren umfasst‚ in denen regelmäßig auch Wertungen‚ Gewichtungen und Prognosen im Hinblick auf das Verhalten des Betroffenen vorzunehmen sind und sich insbesondere auch im Rahmen einer allenfalls durchzuführenden mündlichen Verhandlung entsprechende Fragen der Beweiswürdigung stellen (Verweis auf VfGH 03.03.2015‚ G 181/2014 ua).
- § 54 VwGVG
- § 26 Z 2 lit c VGWG
- § 87 GewO
- Öffentliches Recht
- Art 135a Abs 1 B-VG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2016, 243
- VfGH, 25.11.2015, G 403/2015
- Zivilverfahrensrecht
- § 91 GewO
- Art 135 Abs 1 B-VG
- § 88 GewO
- Arbeitsrecht