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Anspruch auf Herausgabe der Mietzinsreserven an den bestellten Verwalter
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 1230 Wörter
- Seiten 42-43
- https://doi.org/10.33196/wobl201702004201
30,00 €
inkl MwStDie Legitimation, gem § 6 Abs 2 MRG die Herausgabe der Mietzinsreserven an den bestellten Verwalter zu beantragen, steht (auch) jedem Hauptmieter zu.
Die auf § 6 Abs 2 MRG beruhende Anordnung, die Mietzinsreserven an den bestellten Verwalter herauszugeben, muss nicht auf jenen Betrag beschränkt werden, der zur Durchführung der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten (voraussichtlich) erforderlich ist.
- LGZ Wien, 38 R 310/15t
- WOBL-Slg 2017/14
- OGH, 22.11.2016, 5 Ob 113/16b
- Miet- und Wohnrecht
- § 6 MRG
- BG Fünfhaus, 22 Msch 10/03b
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