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Zur WE-rechtlichen Sonderrechtsnachfolge durch den überlebenden Eigentümerpartner gem § 14 WEG 2002

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Bei der gesetzlichen Anwachsung nach § 14 WEG 2002 idF der WRN 2006 handelt es sich um eine WE-rechtliche Anwachsung sui generis ohne erbrechtliche Anknüpfung und nicht mehr um ein Vindikationslegat, somit um eine Sonderrechtsnachfolge von Todes wegen und nicht mehr um eine Sondererbfolge, auf welche die erbrechtlichen Regelungen anzuwenden wären. Die Akkreszenz in das Eigentum des Überlebenden erfolgt nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG unmittelbar, ohne dass es eines besonderen Erwerbungsakts bedürfte.

  • WOBL-Slg 2017/19
  • BG Purkersdorf, 1 A 210/13a
  • § 14 WEG
  • LG St. Pölten, 23 R 243/15f
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 25.02.2016, 2 Ob 9/16m
  • § 176 AußStrG

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