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Anspruch auf Urlaubszuschuss

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1780 Wörter, Seiten 347-349

30,00 €

inkl MwSt

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Der Urlaubszuschuss ist Entgelt. Er steht dem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn der Urlaub nicht verbraucht wurde.

Pkt XVI.5 KollVArbeitskräfteüberlassung ist dahin auszulegen, dass für den Arbeitnehmer keine Rückzahlungspflicht besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Kalenderjahres endet und im laufenden Jahr Urlaub im Ausmaß des jährlichen Urlaubsanspruches verbraucht wurde. Es ist ohne Bedeutung, aus welchem Urlaubsjahr der verbrauchte Urlaub resultiert.

  • § 1152 ABGB
  • WBl-Slg 2023/104
  • Pkt XVI.5 KollVArbeitskräfteüberlassung
  • OLG Linz, 22.09.2022, 11 Ra 41/22m-13
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 25.01.2023, 8 ObA 85/22s
  • LG Steyr, 22.04.2022, 24 Cga 1/22f-h

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