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Keine analoge Anwendung des § 16 AngG

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Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten hat der Gesetzgeber noch nicht generell aufgehoben. Mangels einer gesetzlichen Regelung können in Kollektivverträgen für Arbeiter daher Ansprüche auf Sonderzahlungen ausgeschlossen werden, wenn das Arbeitsverhältnis durch berechtigte Entlassung oder unbegründeter Austritt beendet wird.

  • § 16 AngG
  • WBl-Slg 2023/107
  • LG Linz, 07.09.2021, 6 Cga 22/21i-8
  • § 1152 ABGB
  • OLG Linz, 30.11.2021, 12 Ra 101/21s-14
  • OGH, 23.02.2023, 8 ObA 13/22b
  • § 20 Z 5 Tankstellen-KollV
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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