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Herausgabeanspruch gegenüber Geschäftsführerin; vereinnahmte Kautionsgelder bzw -guthaben; Verjährung; Verhältnis zum Schadenersatzanspruch

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1815 Wörter, Seiten 353-355

30,00 €

inkl MwSt

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Die Pflichten und Rechte aus dem Bevollmächtigungsvertrag nach den §§ 1002 ff ABGB, so auch die Pflicht des Gewalthabers gemäß § 1009 ABGB, allen aus dem Geschäft entspringenden Nutzen dem Machtgeber zu überlassen, treffen auch den Geschäftsführer einer GmbH. Der Herausgabeanspruch des Vollmachtgebers ist Erfüllungsanspruch und nicht Schadenersatzanspruch. Er unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.

  • § 1003 ABGB
  • LG Wien, 31.08.2022, GZ 4 Cg 8/21g-31
  • § 1002 ABGB
  • § 1004 ABGB
  • OGH, 24.03.2023, 6 Ob 14/23m
  • § 1489 ABGB
  • § 1479 ABGB
  • OLG Wien, 25.11.2022, 11 R 194/22p-45
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/109
  • § 1009 ABGB
  • § 25 Abs 6 GmbHG

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