


Antragsfrist auf Insolvenz-Entgelt
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 693 Wörter, Seiten 408-408
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Der Antrag auf Insolvenzentgelt ist binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Frist gelöst, beginnt sie mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses neuerlich zu laufen.
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- OGH, 22.04.2022, 8 ObS 2/22k
- OLG Graz, 23.02.2022, 7 Rs 64/21t-13
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 6 Abs 1 IESG
- WBl-Slg 2022/116
Der Antrag auf Insolvenzentgelt ist binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Frist gelöst, beginnt sie mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses neuerlich zu laufen.
- OGH, 22.04.2022, 8 ObS 2/22k
- OLG Graz, 23.02.2022, 7 Rs 64/21t-13
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 6 Abs 1 IESG
- WBl-Slg 2022/116