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Scheidung; Aufteilung der ehelichen Ersparnisse; Stehen-gelassene Gewinne des Alleingesellschafters; Vollausschüttungsgebot
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 1027 Wörter
- Seiten 411-412
- https://doi.org/10.33196/wbl202207041101
30,00 €
inkl MwStDer Anspruch auf Vollausschüttung gehört nicht zu den ehelichen Ersparnissen.
Ob eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, die nicht ausgezahlten Gewinne im Unternehmen „stehen zu lassen“, ist für die Einbeziehung in die Aufteilungsmasse solange nicht relevant, als keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vorgangsweise bestehen.
- § 82 EheG
- LG für Zivilrechtssachen Wien, 21.09.2021, 44 R 266/21z-27, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18. 10. 2021, 44 R 266/21z-34
- § 83 EheG
- § 94 ABGB
- § 82 GmbHG
- WBl-Slg 2022/120
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- BG Innere Stadt Wien, 31.05.2021, 98 Fam 6/20g-22
- OGH, 14.12.2021, 1 Ob 211/21t
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