Zum Hauptinhalt springen

Scheidung; Aufteilung der ehelichen Ersparnisse; Stehen-gelassene Gewinne des Alleingesellschafters; Vollausschüttungsgebot

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Anspruch auf Vollausschüttung gehört nicht zu den ehelichen Ersparnissen.

Ob eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, die nicht ausgezahlten Gewinne im Unternehmen „stehen zu lassen“, ist für die Einbeziehung in die Aufteilungsmasse solange nicht relevant, als keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vorgangsweise bestehen.

  • § 82 EheG
  • LG für Zivilrechtssachen Wien, 21.09.2021, 44 R 266/21z-27, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18. 10. 2021, 44 R 266/21z-34
  • § 83 EheG
  • § 94 ABGB
  • § 82 GmbHG
  • WBl-Slg 2022/120
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • BG Innere Stadt Wien, 31.05.2021, 98 Fam 6/20g-22
  • OGH, 14.12.2021, 1 Ob 211/21t

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!