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Verbraucherschutz: Zum Anwendungsbereich der Fluggastrechte-VO (Österreich)

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Art 3 Abs 1 der VO (EG) Nr 261/2004 ist dahin auszulegen, dass diese VO auf eine einheitlich gebuchte, aus zwei Teilflügen bestehende Flugverbindung mit Anschlussflug, bei der die Teilflüge von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchzuführen sind, nicht anwendbar ist, wenn sich sowohl der Abflughafen des ersten Teilflugs als auch der Ankunftsflughafen des zweiten Teilflugs in einem Drittstaat befinden und nur der Flughafen, auf dem die Zwischenlandung erfolgt, im Gebiet eines MS liegt.

  • EuGH, 24.02.2022, Rs C-451/20, Airhelp Ltd/Austrian Airlines AG; Landesgericht Korneuburg [Österreich]
  • WBl-Slg 2022/110
  • Art 3 Abs 1, Art 5 Abs 1 lit c Ziff iii und Art 7 Abs 1 der VO (EG) Nr 261/2004 des EP und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullie
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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