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Rückabwicklung Unternehmenskaufvertrag; Unmöglichkeit

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Der Umstand, dass die Sache sich in dritter Hand befindet, macht die Beschaffung an sich noch nicht unmöglich.

Wiederherstellung muss nicht immer eine wirkliche Zurückversetzung in den vorigen Stand sein. Sie kann auch in der Herstellung einer im Wesentlichen gleichartigen Lage bestehen.

  • OLG Wien, 30.03.2021, 2 R 94/20p-65
  • § 878 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 23.06.2021, 6 Ob 96/21t
  • WBl-Slg 2022/121
  • § 1447 ABGB

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