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Eventualkündigung – Anfechtungsfrist

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Eine während eines Kündigungsschutzverfahrens ausgesprochene Eventualkündigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer hat auch gegen eine solche Kündigung die gesetzliche Klagefrist einzuhalten. Das gilt auch für eine Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses.

  • § 105 ArbVG
  • WBl-Slg 2022/115
  • § 106 ArbVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 863 ABGB
  • OGH, 24.03.2022, 9 ObA 28/22s
  • OLG Wien, 28.01.2022, 7 Ra 73/21p-21

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