


Unverzügliche Kündigung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 389 Wörter, Seiten 408-409
30,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Personenbezogene Kündigungsgründe sind vom Arbeitgeber unverzüglich geltend zu machen. Das Kündigungsrecht geht allerdings nicht unter, wenn es sich um einen fortgesetzten Kündigungsgrund handelt.
-
- OGH, 30.03.2022, 8 ObA 22/22g
- OLG Graz, 26.01.2022, 7 Ra 63/21w-49
- WBl-Slg 2022/117
- § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Personenbezogene Kündigungsgründe sind vom Arbeitgeber unverzüglich geltend zu machen. Das Kündigungsrecht geht allerdings nicht unter, wenn es sich um einen fortgesetzten Kündigungsgrund handelt.
- OGH, 30.03.2022, 8 ObA 22/22g
- OLG Graz, 26.01.2022, 7 Ra 63/21w-49
- WBl-Slg 2022/117
- § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht