Teilanfechtung der Betriebsratswahl?
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 36
- Aufsatz, 8708 Wörter
- Seiten 373 -383
- https://doi.org/10.33196/wbl202207037301
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Bei der Bekämpfung von Betriebsratswahlen versucht der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit und dem Prinzip der Rechtssicherheit herzustellen: Nur unter qualifizierten Voraussetzungen erweist sich die Wahl des Betriebsrates als anfechtbar oder gar als nichtig. Gerade deshalb erscheint es bemerkenswert, dass das Instrumentarium, das der Gesetzgeber im Rahmen des Betriebsverfassungsrechtes zur Verfügung stellt, um das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsrichtigkeit und Rechtssicherheit aufzulösen, hinter jenem zurückbleibt, das er für vergleichbare Wahlen vorsieht: Eine explizite Verankerung eines Einspruchsverfahrens gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses und die Mandatszuteilung ist dem Betriebsverfassungsrecht ebenso fremd wie (mit einer Ausnahme) die bloße Teilanfechtung der Betriebsratswahl. Vor diesem Hintergrund stellt der vorliegende Beitrag das Dogma von der Anfechtung – und in weiterer Folge der Aufhebung – der gesamten Betriebsratswahl auf den Prüfstand.
- Mathy, Thomas
- WBL 2022, 373
- Teilanfechtung
- § 59 ArbVG
- § 28 PVWO
- gerichtliche Korrektur des Wahlergebnisses
- § 20 PVG
- Rechtsrichtigkeit
- Rechtssicherheit
- § 60 ArbVG
- Wahlwerberwahrheit
- § 61 ArbVG
- § 12 BRWO
- Betriebsratswahl
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Anfechtung
- Einspruchsverfahren gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 32 BRWO
- § 62 ArbVG
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