


Wechsel; Verjährung der wechselmäßigen Ansprüche; Verfalltag versus Zahlungstag; Berücksichtigung von Feiertagen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 643 Wörter, Seiten 412-413
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Der Anspruch gegen den Annehmer eines Wechsels verjährt nach Art 70 Abs 1 WG in drei Jahren vom Verfallstag an gerechnet, auch wenn der Verfallstag ein Feiertag war.
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- OGH, 03.08.2021, 8 Ob 74/21x
- Art 72 WG
- WBl-Slg 2022/122
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 23.03.2021, 4 R 123/20t-30
- Art 70 WG
Der Anspruch gegen den Annehmer eines Wechsels verjährt nach Art 70 Abs 1 WG in drei Jahren vom Verfallstag an gerechnet, auch wenn der Verfallstag ein Feiertag war.
- OGH, 03.08.2021, 8 Ob 74/21x
- Art 72 WG
- WBl-Slg 2022/122
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 23.03.2021, 4 R 123/20t-30
- Art 70 WG