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Arbeitsrecht: Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub – Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (Österreich)

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1. Art 7 der RL 2003/88/EG iVm Art 31 Abs 2 der Charta der Grundrechte der EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift entgegensteht, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig beendet.

2. Der nationale Richter braucht nicht zu prüfen, ob der Verbrauch der Urlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hatte, für diesen unmöglich war.

  • EuGH, 25.11.2021, Rs C-233/20, WD/job-medium GmbH in Liquidation; OGH [Österreich]
  • Art 7 der RL 2003/88/EG des EP und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2022/3
  • Art 31 der Charta der Grundrechte der EU

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