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Diskriminierung wegen Religion

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Auch bei einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Religion ist zu prüfen, ob es dem Arbeitgeber ohne zusätzliche Belastung für ihn oder andere Arbeitnehmer möglich ist, einen geeigneten anderen Arbeitsplatz anzubieten, statt zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn es sich um religiöse Überzeugungen handelt, die für jene, die dieser Religionsgemeinschaft nicht angehören, schwer nachvollziehbar sind.

  • Art 2 Abs 2 lit a RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
  • § 26 Abs 7 GlBG
  • § 17 Abs 1 GlBG
  • OLG Wien, 24.02.2020, 10 Ra 120/19v-51
  • § 4 a VBO Wien
  • OGH, 14.09.2021, 8 ObA 59/20i
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1157 Abs 1 ABGB
  • WBl-Slg 2022/7
  • ASG Wien, 26.03.2019, 10 Cga 134/17y-45

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