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Arbeitsrecht: Zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

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Die Bestimmungen der RL 80/987/EWG in der durch die RL 2002/74/EG des EP und des Rates vom 23. September 2002 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, wonach ein Drittstaatsangehöriger, der sich in dem betreffenden MS nicht rechtmäßig aufhält, nicht als Arbeitnehmer anzusehen ist, der Leistungen bei Insolvenz aufgrund ua der im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht erfüllten Ansprüche auf Arbeitsentgelt verlangen kann, obwohl dieser Drittstaatsangehörige nach dem Zivilrecht dieses MS als „Arbeitnehmer“ einzustufen ist, der Anspruch auf eine Vergütung hat, die bei den nationalen Gerichten gegen seinen Arbeitgeber eingeklagt werden kann.

  • RL 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
  • EuGH, 05.11.2014, Rs C-311/13, (O Tümer/Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen; Centrale Raad van Beroep [Niederlande])
  • WBl-Slg 2015/3
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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