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Aspekte der Unmittelbarkeit einer Entrüstungsbeleidigung

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Die als Moment der Entschuldigung angesprochene Entrüstung über das Verhalten eines anderen stellt auf dessen Wahrnehmung durch den Entrüsteten ab. Für die Eignung eines Verhaltens, eine als allgemein begreiflich beurteilbare Entrüstung auszulösen, kommt es nicht auf den Zeitpunkt des die Entrüstung auslösenden Verhaltens des Beleidigten an, sondern auf dessen Kenntnisnahme durch den Täter. Diese kann durch unmittelbare eigene Perzeption oder aber mediatisiert durch Erfassung fremder Berichterstattung erfolgen.

  • § 115 Abs 3 StGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2023, 473
  • OGH, 19.04.2023, 15 Os 23/23f
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Innsbruck, 16.03.2022, 24 Hv 105/21m
  • Arbeitsrecht
  • OLG Innsbruck, 29.06.2022, 6 Bs 122/22z

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