Einstweilige Verfügung und Sicherheitsleistung: „Nicht ausreichende Bescheinigung des Anspruchs“ bei Vertragsauslegung allein auf Basis von Urkunden
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 145
- Rechtsprechung, 2655 Wörter
- Seiten 471 -473
- https://doi.org/10.33196/jbl202307047101
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Wenn aufgrund der im Rahmen eines Sicherungsverfahrens vorgenommenen Vertragsauslegung, die allein auf der Basis des Inhalts von Urkunden und ohne umfassende Berücksichtigung des von den Parteien vorgetragenen Verhaltens der Vertragsteile sowie des behaupteten Parteiwillens erfolgte, der Anspruch aus den so bescheinigten Tatsachen rechtlich nicht ableitbar ist, liegt eine nicht ausreichende Bescheinigung des Anspruchs iS des § 390 Abs 1 EO vor, sodass der Erlag einer Sicherheitsleistung anzuordnen ist. Die Auferlegung der Sicherheitsleistung ist auch ohne einen in erster Instanz gestellten Antrag erst durch das Rechtsmittelgericht zulässig.
- König, Bernhard
- JBL 2023, 471
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- LG Klagenfurt, 30.11.2022, 1 R 245/22g
- OGH, 22.03.2023, 7 Ob 16/23p
- BG Feldkirchen, 12.10.2022, 1 C 432/22x
- Arbeitsrecht
- § 390 Abs 1 EO
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