Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!




Offenkundige Fehlbezeichnung der Testamentszeugen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 145
- Rechtsprechung, 1191 Wörter
- Seiten 447-448
- https://doi.org/10.33196/jbl202307044701
30,00 €
inkl MwStDer Zeugenzusatz stellt nach § 579 ABGB aF ein zwingendes Gültigkeitserfordernis dar. Der Zweck der Formvorschrift liegt einerseits darin, eine Verwechslung mit der Unterschrift des Erblassers zu vermeiden, und es anderseits Testamentsfälschern zu erschweren, Personen Unterschriften herauszulocken, die sie als Zeugenunterschriften ausgeben könnten.
Eine offenkundig versehentliche Bezeichnung der Testamentszeugen „als ersuchte Testamentserben“ schadet in Ermangelung anderer vernünftiger Deutungsmöglichkeiten der Gültigkeit eines die Formzwecke wahrenden Zeugenzusatzes nicht.
- OLG Wien, 20.10.2022, 11 R 161/22k
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2023, 447
- LGZ Wien, 23.06.2022, 8 Cg 129/21f
- Zivilverfahrensrecht
- § 579 ABGB idF BGBl I 87/2015
- OGH, 21.02.2023, 2 Ob 3/23i
- Arbeitsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €