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Schmidl, Matthias

Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden sowie Rechtsschutzmöglichkeiten nach der DSGVO

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Die DSGVO wurde am 4.5.2016 im Amtsblatt Nr L119 S 1 kundgemacht, trat gemäß Art 99 Abs 1 am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 25.5.2018. Sie wird ab dem Zeitpunkt ihrer Geltung das Rückgrat des allgemeinen Datenschutzes im EWR (EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) bilden und die bisherige Datenschutz-Richtlinie, die 1995 verabschiedet wurde, ablösen.

  • Schmidl, Matthias
  • Unabhängigkeit
  • JEL-Classification: K 23
  • OEBA 2017, 27
  • Rechtsschutz
  • Geldbuße
  • Amtshilfe
  • Kooperation
  • Gericht
  • Abhilfebefugnisse
  • Zusammenarbeit
  • gemeinsame Maßnahme
  • Verwaltungsstrafe
  • Befugnisse
  • Datenschutz
  • Aufgaben
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Aufsichtsbehörde

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