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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Seitliche Unterschrift des Ausstellers auf eigenem Wechsel?

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Art 75 WG. Da beim eigenen Wechsel der Aussteller dem Annehmenden gleich steht, ist ein - wie beim Akzept durch den Bezogenen üblich - auf der Urkunde quer geschriebener Namenszug eine gültige Unterschrift.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 28.06.2016, 8 Ob 44/16b
  • oeba-Slg 2017/2309

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