


Seitliche Unterschrift des Ausstellers auf eigenem Wechsel?
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 628 Wörter, Seiten 49-49
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Art 75 WG. Da beim eigenen Wechsel der Aussteller dem Annehmenden gleich steht, ist ein - wie beim Akzept durch den Bezogenen üblich - auf der Urkunde quer geschriebener Namenszug eine gültige Unterschrift.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 28.06.2016, 8 Ob 44/16b
- oeba-Slg 2017/2309
Art 75 WG. Da beim eigenen Wechsel der Aussteller dem Annehmenden gleich steht, ist ein - wie beim Akzept durch den Bezogenen üblich - auf der Urkunde quer geschriebener Namenszug eine gültige Unterschrift.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 28.06.2016, 8 Ob 44/16b
- oeba-Slg 2017/2309