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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Verjährung beim FX-Kredit.

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§§ 874, 988, 1489 ABGB. Bei Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept nicht den Zusagen entspricht. Eine - den Zusagen widersprechende und daher den Primärschaden darstellende - Risikoträchtigkeit liegt jedenfalls vor, wenn sich das Gesamtkonzept rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung des Darlehens und Geldmittelbeschaffung entwickeln konnte. Ein nach Erkennen der Risikoträchtigkeit eintretender weiterer Schaden ist als bloßer Folgeschaden zu qualifizieren, dessen Verjährung gleichfalls mit der Kenntnis vom Primärschaden beginnt.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2314
  • OGH, 06.07.2016, 7 Ob 107/16k

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