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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Auslegung der Effektivklausel in einer Bankgarantie.

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§§ 880a, 914, 915 ABGB. Die Auslegung gemäß §§ 914, 915 ABGB richtet sich danach, wie die Effektivklausel vom Begünstigten als Erklärungsempfänger redlicherweise verstanden werden musste. Die formelle Garantiestrenge gilt nach entsprechender Interessenabwägung zugunsten des Begünstigten dann nicht uneingeschränkt, wenn die exakte Erfüllung der Garantiebedingungen an Umständen scheitert, die vom Begünstigten weder beeinflusst wurden noch zu beeinflussen waren. Ansonsten hat der Begünstigte die Anspruchsvoraussetzungen genau zu erfüllen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2315
  • OGH, 06.07.2016, 7 Ob 121/16v

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