


Aufklärungspflichten gegenüber Kreditnehmern.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 244 Wörter, Seiten 931-931
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 1293, 1295, 1299 ABGB. Eine Bank trifft keine Aufklärungspflicht gegenüber ihrem Kreditnehmer, wenn sie - allein aufgrund einer nicht geforderten Vinkulierung einer Kaskoversicherung zu ihren Gunsten - Kenntnis von der konkreten Gefahr erlangt, dass diese von ihr mit der Kreditnehmerin gar nicht vereinbarte, dennoch aber von einem Dritten eingerichtete Sicherheit verloren geht.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2019/2629
- OGH, 29.08.2019, 3 Ob 122/19s
§§ 1293, 1295, 1299 ABGB. Eine Bank trifft keine Aufklärungspflicht gegenüber ihrem Kreditnehmer, wenn sie - allein aufgrund einer nicht geforderten Vinkulierung einer Kaskoversicherung zu ihren Gunsten - Kenntnis von der konkreten Gefahr erlangt, dass diese von ihr mit der Kreditnehmerin gar nicht vereinbarte, dennoch aber von einem Dritten eingerichtete Sicherheit verloren geht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2019/2629
- OGH, 29.08.2019, 3 Ob 122/19s