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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Aufklärungspflichten gegenüber Kreditnehmern.

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§§ 1293, 1295, 1299 ABGB. Eine Bank trifft keine Aufklärungspflicht gegenüber ihrem Kreditnehmer, wenn sie - allein aufgrund einer nicht geforderten Vinkulierung einer Kaskoversicherung zu ihren Gunsten - Kenntnis von der konkreten Gefahr erlangt, dass diese von ihr mit der Kreditnehmerin gar nicht vereinbarte, dennoch aber von einem Dritten eingerichtete Sicherheit verloren geht.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2019/2629
  • OGH, 29.08.2019, 3 Ob 122/19s

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