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VwGH bejaht nunmehr das Vorliegen einer (einheitlichen) Rechtsprechung zur Strafbarkeit einer juristischen Person.

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Erkenntnisse des VwGH
Umfang:
64 Wörter, Seiten 934-934

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Artikel VwGH bejaht nunmehr das Vorliegen einer (einheitlichen) Rechtsprechung zur Strafbarkeit einer juristischen Person. in den Warenkorb legen

Art 133 Abs 4 B-VG; § 99d BWG; § 35 FM-GwG.

Die zuvor noch nicht höchstgerichtlich geklärte „Rechtsfrage der Strafbarkeit der juristischen Person und ein Erfordernis der Zurechnung eines allfälligen Verschuldens einer natürlichen Person“ hat der VwGH im Erkenntnis vom 29.3.2019, Ro 2018/02/0023 [ÖBA 2019/768] beantwortet. Rechtsprechung zu dieser Frage liegt also nunmehr vor.

  • Stöger, Karl
  • oeba-Slg 2019/244
  • VwGH, 15.05.2019, Ro 2019/02/0006

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