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Stöger, Karl

VwGH bejaht nunmehr das Vorliegen einer (einheitlichen) Rechtsprechung zur Strafbarkeit einer juristischen Person.

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Art 133 Abs 4 B-VG; § 99d BWG; § 35 FM-GwG.

Die zuvor noch nicht höchstgerichtlich geklärte „Rechtsfrage der Strafbarkeit der juristischen Person und ein Erfordernis der Zurechnung eines allfälligen Verschuldens einer natürlichen Person“ hat der VwGH im Erkenntnis vom 29.3.2019, Ro 2018/02/0023 [ÖBA 2019/768] beantwortet. Rechtsprechung zu dieser Frage liegt also nunmehr vor.

  • Stöger, Karl
  • oeba-Slg 2019/244
  • VwGH, 15.05.2019, Ro 2019/02/0006

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