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Heft 12, Dezember 2019, Band 67
Zurechnung einer Person als Verhandlungsgehilfe.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Rechtsprechung des OGH, 3610 Wörter
- Seiten 920-923
- https://doi.org/10.47782/oeba201912092001
20,00 €
inkl MwSt§§ 871, 875, 1313a ABGB. Die Zurechnung einer Person als Verhandlungsgehilfe bedarf eines besonderen Zurechnungselements. Sie muss etwa vom Erklärungsgegner mit der Verhandlungsführung beauftragt oder mit einem bestimmten Aufgabenbereich, zu dem die Verhandlungsführung zählt, betraut worden sein. Bloße Botentätigkeiten reichen für eine Zurechnung nicht aus.
- Kellner, Markus
- Bydlinski, Peter
- Liebel, Fabian
- OGH, 26.03.2019, 4 Ob 41/19m
- oeba-Slg 2019/2624
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