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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Geschäftsführung ohne Auftrag bei Kredittilgung durch Liegenschafsmiteigentümer.

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§§ 863, 1019, 1024, 1026, 1037, 1041 ABGB; §§ 3, 18, 26 IO; § 42 MRG. Zahlt ein Miteigentümer einer Liegenschaft Kreditraten aus Mietzinseinnahmen zurück, für die er gemeinsam mit weiteren Miteigentümern solidarisch haftet, lässt sich daraus nicht automatisch ein Ersatzanspruch nach § 1037 ABGB ableiten.

Ein für den Anspruch nach § 1037 ABGB notwendiger klarer Nutzen für den Geschäftsherrn fehlt jedenfalls, wenn Zahlungen an eine Bank geleistet werden, die den pfandrechtlich sichergestellten Höchstbetrag weit überschreiten.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 28.03.2019, 2 Ob 175/18a
  • oeba-Slg 2019/2627

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