


Aufteilungsverfahren: keine „Ehewohnung“ durch bloße Widmung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 139
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2460 Wörter, Seiten 575-577
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Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.
-
- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 51/17g
- JBL 2017, 575
- § 81 Abs 2 EheG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 87 Abs 1 EheG
- BG Innere Stadt Wien, 10.11.2016, 84 Fam 22/16a
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- LGZ Wien, 12.01.2017, 43 R 1/17s
- § 82 Abs 2 EheG
- Arbeitsrecht
Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.
- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 51/17g
- JBL 2017, 575
- § 81 Abs 2 EheG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 87 Abs 1 EheG
- BG Innere Stadt Wien, 10.11.2016, 84 Fam 22/16a
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- LGZ Wien, 12.01.2017, 43 R 1/17s
- § 82 Abs 2 EheG
- Arbeitsrecht