


Keine Wiederaufnahmsklage durch Einzelrechtsnachfolger der Partei
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 139
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1593 Wörter, Seiten 597-599
30,00 €
inkl MwSt




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Die Wiederaufnahmsklage steht trotz ihrer selbständigen Gestaltung in einem unlösbaren Konnex mit dem Vorverfahren und dem dort geltenden § 234 ZPO. Die Klagslegitimation für die Wiederaufnahmsklage als Rechtsmittelklage entspricht daher vollständig der Rechtsmittellegitimation im Vorverfahren, aktiv- und passivlegitimiert sind die Parteien des Vorverfahrens oder deren Gesamtrechtsnachfolger, nicht jedoch deren Einzelrechtsnachfolger.
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- Öffentliches Recht
- OGH, 17.05.2017, 7 Ob 62/17v
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Mödling, 27.07.2016, 14 C 254/16d
- JBL 2017, 597
- Allgemeines Privatrecht
- LG Wiener Neustadt, 25.01.2017, 58 R 98/16h
- § 234 ZPO
- Zivilverfahrensrecht
- § 530 ZPO
- Arbeitsrecht
Die Wiederaufnahmsklage steht trotz ihrer selbständigen Gestaltung in einem unlösbaren Konnex mit dem Vorverfahren und dem dort geltenden § 234 ZPO. Die Klagslegitimation für die Wiederaufnahmsklage als Rechtsmittelklage entspricht daher vollständig der Rechtsmittellegitimation im Vorverfahren, aktiv- und passivlegitimiert sind die Parteien des Vorverfahrens oder deren Gesamtrechtsnachfolger, nicht jedoch deren Einzelrechtsnachfolger.
- Öffentliches Recht
- OGH, 17.05.2017, 7 Ob 62/17v
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Mödling, 27.07.2016, 14 C 254/16d
- JBL 2017, 597
- Allgemeines Privatrecht
- LG Wiener Neustadt, 25.01.2017, 58 R 98/16h
- § 234 ZPO
- Zivilverfahrensrecht
- § 530 ZPO
- Arbeitsrecht