Schadenersatzpflicht wegen Verschweigens von Innenprovisionen für die Vermittlung von Vermögensanlageprodukten
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 139
- Rechtsprechung, 6918 Wörter
- Seiten 585 -592
- https://doi.org/10.33196/jbl201709058501
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Auch vor Inkrafttreten des WAG 2007 hatte ein Anlageberater den Anleger auf ihm von dritter Seite zufließende Provisionen hinzuweisen, wenn der Anleger nicht mit solchen Zahlungen und der damit verbundenen Gefahr einer Interessenkollision rechnen musste. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet den Anspruch auf Ersatz des im Erwerb einer nicht gewünschten Anlage liegenden Schadens, wenn dieser im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit der Pflichtverletzung steht.
Entscheidend für den Rechtswidrigkeitszusammenhang ist das Vorliegen einer Interessenkollision auf Seiten des Beraters. Eine solche wäre dann zu verneinen, wenn der Berater das strittige Anlageprodukt auch dann empfohlen hätte, wenn er dafür (abgesehen vom offen gelegten Ausgabeaufschlag) keine Vergütungen von seinem Vertriebspartner erhalten hätte. Die Beweislast für diesen Umstand trifft den Berater.
- Dullinger, Silvia
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 1304 ABGB
- OGH, 27.04.2017, 2 Ob 99/16x
- JBL 2017, 585
- Straf- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 29.03.2016, 2 R 61/15b
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
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- HG Wien, 17.02.2015, 34 Cg 29/14t
- § 1489 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 4 WAG
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