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Juristische Blätter

Heft 9, September 2017, Band 139

Laimer, Simon

Eingeschränkte Rechtswahl im Internationalen Güterrecht für Eheleute und registrierte Lebenspartner - eine sinnvolle Begrenzung der Parteiautonomie durch die neuen EU-Güterrechtsverordnungen?

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Mit den im Juni 2016 vom Rat der Europäischen Union in sogenannter Verstärkter Zusammenarbeit für achtzehn Mitgliedstaaten, darunter Österreich, verabschiedeten Güterrechtsverordnungen wird das Güterkollisionsrecht für Eheleute sowie für eingetragene Partner ab dem 29.01.2019 auf eine völlig neue europäische Grundlage gestellt. Die neuen Bestimmungen über das anzuwendende Recht gelten für Paare, die nach diesem Datum die Ehe eingehen (bzw ihre Partnerschaft eintragen lassen) oder eine güterrechtliche Rechtswahl treffen, und verdrängen die bisher einschlägigen nationalen Regelungen, in Österreich §§ 19, 27c IPRG. Nach einem Blick auf die Bedeutung, die Entstehung und den Anwendungsbereich der Verordnungen behandelt dieser Beitrag das kollisionsrechtliche Anknüpfungssystem zunächst allgemein und geht sodann insbesondere auf die auch für die Beratungspraxis wichtige (nur mehr eingeschränkte) Möglichkeit zur Rechtswahl für die betroffenen Paare ein. Abschließend wird diese Rechtswahlmöglichkeit einer Bewertung unterzogen.

  • Laimer, Simon
  • Rechtsvereinheitlichung
  • Ehegüterrecht
  • § 19 IPRG
  • § 27c IPRG
  • EU-EhegüterrechtsVO 2016/1103
  • Öffentliches Recht
  • Art 22 EuGüVO
  • Art 23 EuGüVO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Kreis wählbarer Rechtsordnungen
  • Allgemeines Privatrecht
  • EU-PartnerschaftsgüterrechtsVO 2016/1104
  • Parteiautonomie
  • Art 24 EuPartVO
  • Art 24 EuGüVO
  • Rechtswahlvereinbarung
  • Zivilverfahrensrecht
  • faktische Lebensgemeinschaft
  • Güterstatut
  • Internationales Privatrecht
  • Art 22 EuPartVO
  • Internationales Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Art 23 EuPartVO
  • Rechtswahl
  • Verstärkte Zusammenarbeit in der Europäischen Union
  • güterrechtliche Wirkungen eingetragener Partnerschaften
  • JBL 2017, 549

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