


Keine Verfassungswidrigkeit von § 342 StPO
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 139
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2272 Wörter, Seiten 573-575
30,00 €
inkl MwSt




-
Die angefochtene, eine Urteilsbegründung nicht vorsehende Bestimmung des § 342 StPO über die Ausfertigung des Urteils eines Geschworenengerichtes verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren: Im Hinblick auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vortrag der Anklage, der Vernehmung des Angeklagten, den an die Geschworenen zu richtenden Fragen, der Rechtsbelehrung der Geschworenen und der vom Obmann der Geschworenen zu verfassenden Niederschrift sowie angesichts der Möglichkeit der Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung bestehen hinreichende verfahrensrechtliche Vorkehrungen iS der Rsp des EGMR für ein Verständnis des (kondemnierenden) Urteils trotz der fehlenden Begründung. Es ist Aufgabe der Vollziehung, diese Bestimmungen im Lichte des Art 6 EMRK anzuwenden.
-
- VfGH, 28.06.2017, G 344/2016
- § 303 StPO
- Art 6 EMRK
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2017, 573
- Allgemeines Privatrecht
- § 304 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- § 342 StPO
- § 302 StPO
- Arbeitsrecht
Die angefochtene, eine Urteilsbegründung nicht vorsehende Bestimmung des § 342 StPO über die Ausfertigung des Urteils eines Geschworenengerichtes verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren: Im Hinblick auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vortrag der Anklage, der Vernehmung des Angeklagten, den an die Geschworenen zu richtenden Fragen, der Rechtsbelehrung der Geschworenen und der vom Obmann der Geschworenen zu verfassenden Niederschrift sowie angesichts der Möglichkeit der Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung bestehen hinreichende verfahrensrechtliche Vorkehrungen iS der Rsp des EGMR für ein Verständnis des (kondemnierenden) Urteils trotz der fehlenden Begründung. Es ist Aufgabe der Vollziehung, diese Bestimmungen im Lichte des Art 6 EMRK anzuwenden.
- VfGH, 28.06.2017, G 344/2016
- § 303 StPO
- Art 6 EMRK
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2017, 573
- Allgemeines Privatrecht
- § 304 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- § 342 StPO
- § 302 StPO
- Arbeitsrecht