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Nachweis mangelnder Kausalität des Mitfahrens bei einer Schwarzfahrt

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Das Mitfahren bei einer Schwarzfahrt ist kein haftungsbegründender Beitrag zu dieser und dem daraus resultierenden Schaden im Sinne der §§ 1301, 1302 ABGB, wenn der Mitfahrende nachweist, dass die Schwarzfahrt und der Schaden auch ohne seine Beteiligung eingetreten wären.

  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • JBL 2017, 592
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1301 ABGB
  • OGH, 31.08.2016, 2 Ob 97/16b
  • LGZ Wien, 13.01.2015, 5 Cg 25/13b
  • OLG Wien, 24.02.2016, 12 R 31/15i
  • § 1302 ABGB
  • Arbeitsrecht

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