Ausschluss negatorischer Beseitigungsansprüche wegen übermäßigen Aufwands
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 139
- Aufsatz, 9950 Wörter
- Seiten 420 -432
- https://doi.org/10.33196/jbl201707042001
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In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der OGH das schadenersatzrechtliche Kriterium der Untunlichkeit der Naturalrestitution nach § 1323 ABGB auf die Eigentumsfreiheitsklage übertragen. Demnach stehe bei analoger Anwendung der genannten Bestimmung auch aus dem Titel des negatorischen Beseitigungsanspruches nur der Ersatz der eingetretenen Wertminderung in Geld zu, wenn die reale Beseitigung der Störung gegenüber dem Geldersatz einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Dieser Analogieschluss erscheint angesichts der grundlegenden Verschiedenheit der beiden Rechtsschutzsysteme allerdings problematisch. Der vorliegende Beitrag versucht, die systemwidrigen Auswirkungen der Übertragung eines schuldrechtlichen Sondertatbestandes wie der schadenersatzrechtlichen Untunlichkeit der Naturalrestitution in den dinglichen Rechtsschutz deutlich zu machen. Im Anschluss an eine kritische Auseinandersetzung mit den bisher vorgeschlagenen Lösungsansätzen soll dem Problem unverhältnismäßig aufwendiger Beseitigungspflichten auf dem Weg einer an sachenrechtlichen Wertungen orientierten Konkretisierung allgemeiner Grundregeln begegnet werden.
- Longin, Alexander
- Integritätsinteresse
- Naturalrestitution
- Rechtsmissbrauch
- Prinzip beidseitiger Rechtfertigung
- Beseitigungsanspruch
- rei vindicatio
- dinglicher Rechtsschutz
- Öffentliches Recht
- § 242 BGB
- Interessenmissverhältnis
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 415 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- § 416 ABGB
- Schadenersatzrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1004 BGB
- Eigentumsfreiheitsklage
- § 251 Abs 2 BGB
- § 384 ABGB
- § 1306a ABGB
- § 523 ABGB
- § 354 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Unerschwinglichkeit
- § 366 ABGB
- Sachenrecht
- § 364a ABGB
- JBL 2017, 420
- Eigentumsklage
- § 275 Abs 2 BGB
- § 1295 Abs 2 ABGB
- Wertersatz
- actio negatoria
- § 1323 ABGB
- Tunlichkeit der Naturalrestitution
- § 1447 ABGB
- § 414 ABGB
- Arbeitsrecht
- Wiederherstellung des vorigen Standes
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