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Begriff der Arbeitsbereitschaft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
679 Wörter, Seiten 712-713

30,00 €

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Arbeitsbereitschaft, die in vollem Ausmaß als Arbeitszeit zu qualifizieren ist, ist der Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort mit der Bereitschaft zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeitsleistung im Bedarfsfall.

Ein eigenmächtiger Aufenthalt des Arbeitnehmers an einem anderen, gleichwertigen Ort ist nicht als Arbeitsbereitschaft zu bewerten.

  • § 2 Z 1 KA-AZG
  • § 2 Abs 1 AZG
  • OLG Graz, 04.04.2019, 6 Ra 66/18z-15
  • WBl-Slg 2019/220
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 23.07.2019, 9 ObA 77/19t

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