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Bemessungsgrundlage von Abfertigung und Urlaubsersatzleistung

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Eine kollektivvertragliche Erhöhung des Ist-Lohnes, die während des Laufes der fiktiven Kündigungsfrist nach einem berechtigten Austritt gem § 25 IO in Kraft tritt, ist bei der Berechnung des Abfertigungsanspruches zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung kommt es dagegen auf jenes Entgelt an, das im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebührt hat.

Für einen weitergehenden Schadenersatzanspruch ist der Arbeitnehmer beweispflichtig.

  • § 10 UrlG
  • OGH, 30.08.2013, 8 ObS 5/13p
  • WBl-Slg 2014/31
  • § 23 Abs 1 AngG
  • § 29 AngG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Wels, 06.09.2012, 18 Cgs 149/12s-10
  • OLG Linz, 06.12.2012, 111 Rs 116/12a-14

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