


Ne bis in idem: Geldbußen und Kriminalstrafen für Submissionskartelle
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 28
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6842 Wörter, Seiten 61-70
30,00 €
inkl MwSt




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Seit der Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes kann es bei Submissionskartellen zu einem „Nebeneinander“ von Kriminalstrafrecht und kartellrechtlicher Geldbuße kommen. „Strafsubjekt“ ist in beiden Fällen der Kartellant. Der Beitrag untersucht, ob ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vorliegt und kommt zum Schluss, dass ein solcher durch verfassungskonforme Interpretation der einschlägigen Bestimmungen weitgehend vermieden werden kann. Das Fehlen einer mit § 30 Abs 3 zweiter Satz VStG vergleichbaren Bestimmung im AußStrG könnte sich allerdings in bestimmten Konstellationen als problematisch erweisen.
-
- Müller, Bernhard
- Müller, Elisabeth
-
- strafrechtliche Anklage
- VO (EG) Nr 1/2003
- Submissionskartell
- § 168b StGB
- § 36 KartG
- Art 18 B-VG
- Geldbuße
- Verbandsverantwortlichkeit
- Art 103 dt GG
- § 33 KartG
- Art 50 Grundrechte-Charta
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- § 29 KartG
- WBL 2014, 61
- Doppelbestrafungsverbot
- § 30 VStG
- Kriminalstrafe
- VII. ZPEMRK: Art 4
- § 75 AußStrG
- VbVG
Seit der Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes kann es bei Submissionskartellen zu einem „Nebeneinander“ von Kriminalstrafrecht und kartellrechtlicher Geldbuße kommen. „Strafsubjekt“ ist in beiden Fällen der Kartellant. Der Beitrag untersucht, ob ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vorliegt und kommt zum Schluss, dass ein solcher durch verfassungskonforme Interpretation der einschlägigen Bestimmungen weitgehend vermieden werden kann. Das Fehlen einer mit § 30 Abs 3 zweiter Satz VStG vergleichbaren Bestimmung im AußStrG könnte sich allerdings in bestimmten Konstellationen als problematisch erweisen.
- Müller, Bernhard
- Müller, Elisabeth
- strafrechtliche Anklage
- VO (EG) Nr 1/2003
- Submissionskartell
- § 168b StGB
- § 36 KartG
- Art 18 B-VG
- Geldbuße
- Verbandsverantwortlichkeit
- Art 103 dt GG
- § 33 KartG
- Art 50 Grundrechte-Charta
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- § 29 KartG
- WBL 2014, 61
- Doppelbestrafungsverbot
- § 30 VStG
- Kriminalstrafe
- VII. ZPEMRK: Art 4
- § 75 AußStrG
- VbVG