Ne bis in idem: Geldbußen und Kriminalstrafen für Submissionskartelle
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 28
- Aufsatz, 6842 Wörter
- Seiten 61 -70
- https://doi.org/10.33196/wbl201402006101
30,00 €
inkl MwSt
Seit der Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes kann es bei Submissionskartellen zu einem „Nebeneinander“ von Kriminalstrafrecht und kartellrechtlicher Geldbuße kommen. „Strafsubjekt“ ist in beiden Fällen der Kartellant. Der Beitrag untersucht, ob ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vorliegt und kommt zum Schluss, dass ein solcher durch verfassungskonforme Interpretation der einschlägigen Bestimmungen weitgehend vermieden werden kann. Das Fehlen einer mit § 30 Abs 3 zweiter Satz VStG vergleichbaren Bestimmung im AußStrG könnte sich allerdings in bestimmten Konstellationen als problematisch erweisen.
- Müller, Bernhard
- Müller, Elisabeth
- strafrechtliche Anklage
- VO (EG) Nr 1/2003
- Submissionskartell
- § 168b StGB
- § 36 KartG
- Art 18 B-VG
- Geldbuße
- Verbandsverantwortlichkeit
- Art 103 dt GG
- § 33 KartG
- Art 50 Grundrechte-Charta
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 KartG
- § 29 KartG
- WBL 2014, 61
- Doppelbestrafungsverbot
- § 30 VStG
- Kriminalstrafe
- VII. ZPEMRK: Art 4
- § 75 AußStrG
- VbVG
Weitere Artikel aus diesem Heft