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Bestätigungen über lenkfreie Tage nicht erforderlich, wenn diese Tage auf Fahrerkarte nachgebucht wurden

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Bestätigungen des Arbeitgebers über lenkfreie Tage sind nur dann mitzuführen und bei einer Kontrolle auszuhändigen, wenn auf der Fahrerkarte einzelne Arbeitstage fehlen. Wenn auf der Fahrerkarte für alle in Betracht kommenden Arbeitstage Aufzeichnungen vorhanden sind, da der Lenker diese Aufzeichnungen vor Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges im digitalen Kontrollgerät nachgebucht hat, ist ein Mitführen dieser Bestätigungen nicht verpflichtend.

  • ZVG-Slg 2016/41
  • § 102a Abs 1 KFG
  • RL 2006/22/EG Art 11 Abs 3
  • § 134 Abs 1 KFG
  • LVwG Vlbg, 28.01.2016, LVwG-1-851/R9-2014
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 102a Abs 4 KFG

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