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Betriebsübergang auf den Staat
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 1626 Wörter
- Seiten 156-158
- https://doi.org/10.33196/wbl202003015601
30,00 €
inkl MwStFür die Auslegung von nationalen Rechtsvorschriften über einen Betriebsübergang ist auch die Rechtsprechung des EuGH für Betriebsübergangs-RL 77/187 EWG heranzuziehen. Demnach ist das Interesse des Staates anzuerkennen, dass bei einem Übergang eines Betriebes an ihn auch die übernommenen Arbeitnehmer den gleichen Dienst- und Gehaltsvorschriften unterliegen wie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Allfällige Gehaltseinbußen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Regelungen des VertragsbedienstetenG ergeben, sind nicht durch Abschluss eines Sondervertrages auszugleichen.
- § 176c Abs 3 PatentG
- WBl-Slg 2020/49
- §§ 15 iVm 77 VBG
- Art 3 RL 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen
- OLG Wien, 27.06.2019, 8 Ra 36/19a-22
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 25.10.2019, 8 ObA 51/19m
- § 3 AVRAG
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