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Vorfinanzierung von Löhnen durch Dritte

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Zahlt ein Dritter vor Antragsstellung auf Insolvenz-Ausfallgeld die Löhne an Stelle des Arbeitgebers und wird keine Rückzahlungspflicht mit den Arbeitnehmern vereinbart, sind diese mit der Zahlung lohnbefriedigt. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt bestehen daher nicht.

  • OGH, 18.10.2019, 8 ObS 3/19b
  • WBl-Slg 2020/50
  • § 1422 ABGB
  • § 7 Abs 6a IESG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 30.01.2019, 8 Rs 1/19d-20

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