Börsenrechtliche Beteiligungspublizität vs gemeinsames Vorgehen – OGH bestätigt die Übernahmekommission
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 30
- Aufsatz, 2664 Wörter
- Seiten 13 -16
- https://doi.org/10.33196/wbl201601001301
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Mit der E 6 Ob 97/15f bestätigte der OGH den Bescheid der Übernahmekommission vom 18.03.2015, GZ 2014/1/8-74. Ein Hauptanliegen bestand in der Sache wohl darin, einen angemessenen Ausgleich zwischen einer schwellenfreien Beteiligung von Minderheitsaktionären in einer Publikumsgesellschaft und einer Gruppe von gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSv § 1 Z 6 ÜbG zu finden. Diese nicht einfache Aufgabe ist sowohl dem OGH als auch der Übernahmekommission im konkreten Fall gelungen. Die beiden Entscheidungen haben aber auch deutlich gemacht, dass es sowohl innerhalb des ÜbG bei den Legaldefinitionen „gemeinsames Vorgehen“, „kontrollierende Beteiligung“ sowie „gesicherte Sperrminorität“ als auch im Verhältnis zur börsenrechtlichen Beteiligungspublizität sichtbare Bruchlinien gibt, die Anlass zu rechtspolitischen Überlegungen geben.
- Diregger, Christoph
- Zwischenfeststellungsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren
- § 94a BörseG
- § 38 AVG
- Meldepflicht
- § 91 BörseG
- Anfechtungsklage
- § 29 ÜbG
- § 34 ÜbG
- § 23 ÜbG
- § 92 BörseG
- WBL 2016, 13
- § 30a ÜbG
- § 1 ÜbG
- kontrollierende Beteiligung
- § 27 ÜbG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Beteiligungstransparenz
- gesicherte Sperrminorität
- gemeinsames Vorgehen
- § 26a ÜbG
- § 5 Transparenz-VO
- § 24 VStG
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