Zur Marktabgrenzung nach dem sog „SSNIP-Test“
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 30
- Rechtsprechung, 1832 Wörter
- Seiten 55 -57
- https://doi.org/10.33196/wbl201601005501
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Die Frage der Marktabgrenzung ist grundsätzlich eine Tatfrage, soweit es sich dabei um die Feststellung objektiv überprüfbarer Abgrenzungskriterien handelt, und lediglich insoweit eine Rechtsfrage, als es um die Bewertung der der Marktabgrenzung zugrunde liegenden Methode geht. Der sog „SSNIP-Test“ ist grundsätzlich eine geeignete Methode. Die Ergebnisse der Anwendung einer grundsätzlich geeigneten Methode sind dem nicht bekämpfbaren Tatsachenbereich zuzuordnen. Einzelfragen in der Anwendung einer grundsätzlich geeigneten Methode zur Marktabgrenzung sind im Beweisverfahren mit dem Erstgericht und dem Sachverständigen abzuklären und führen für sich genommen weder dazu, dass die gewählte Methode an sich ungeeignet wird, noch dazu, dass Detailaspekte der Methode im Rahmen der unrichtigen rechtlichen Beurteilung bekämpfbar werden.
- OLG Wien als Kartellgericht, 23.01.2015, GZ 25 Kt 7/09-249
- § 23 KartG
- OGH als KOG, 08.10.2015, 16 Ok 6/15s, „SSNIP-Test“
- WBl-Slg 2016/15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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