Das Mobiliarsicherungsrecht des DCFR: Perspektiven für eine Reform in Österreich bzw in Europa?
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Aufsatz, 13154 Wörter
- Seiten 341 -358
- https://doi.org/10.33196/jbl201206034101
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Im Jahr 2009 haben die „Study Group on a European Civil Code“ und die „Research Group on EC Private Law (Acquis Group)“ den so genannten Draft Common Frame of Reference (DCFR) vorgelegt. Dieses auf zehn „Bücher“ angelegte, insgesamt über 6.500 Druckseiten starke Modellregelwerk enthält in seinem Buch IX auch Regelungsvorschläge für dingliche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen. Vor dem Hintergrund des 200-Jahre-Jubiläums des ABGB stellt der Beitrag das in Buch IX DCFR entwickelte Regelungsmodell vor und geht der Frage nach, inwieweit es der österr Diskussion über eine Reform des Mobiliarsicherungsrechts neue Impulse zu geben vermag. Der Verfasser kommt zum Schluss, dass eine Entwicklung in Richtung des DCFR-Modells mittelfristig durchaus ernsthaft in Erwägung gezogen werden sollte, wobei sowohl eine Initiative auf rein nationaler Ebene als auch ein koordiniertes europäisches Vorgehen in Betracht kommen.
- Faber, Wolfgang
- Register für Mobiliarsicherheiten
- JBL 2012, 341
- Draft Common Frame of Reference
- Mobiliarpfandrecht
- Öffentliches Recht
- § 447 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 415 ABGB
- Entwurf für ein „Gesetz über ein Register für Mobiliarsicherheiten (MSG)“ der Arbeitsgruppe des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Optionales Instrument
- Eigentumsvorbehalt
- § 449 ABGB
- Sicherungszession
- Zivilverfahrensrecht
- § 448 ABGB
- Reform
- Buch IX DCFR
- Gemeinsamer Referenzrahmen
- § 414 ABGB
- Arbeitsrecht
- VIII.-5:101 ff DCFR
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