Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

„Streitanhängigkeit“ zwischen (außerstreitigem) Unterhaltsenthebungsantrag und (streitiger) Oppositionsklage

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 134
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2244 Wörter, Seiten 388-390

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel „Streitanhängigkeit“ zwischen (außerstreitigem) Unterhaltsenthebungsantrag und (streitiger) Oppositionsklage in den Warenkorb legen

Die Verfahrensverbindung nach § 12 Abs 2 AußStrG dient (wie § 233 ZPO oder Art 27 EuGVVO) dazu, parallele Verfahren und damit widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Eine rechtswegübergreifende Verbindung kommt aber ebenso wenig in Betracht wie eine grenzüberschreitende. Haben eine Oppositionsklage und ein später eingebrachter Antrag auf Enthebung von der Unterhaltspflicht das gleiche Rechtsschutzziel (Enthebung ab einem bestimmten Tag), ist der später eingebrachte Enthebungsantrag zurückzuweisen.

  • Binder, Kathrin
  • Öffentliches Recht
  • § 233 ZPO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 12.04.2011, 4 Ob 17/11w
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2012, 388
  • § 35 EO
  • § 78 EO
  • § 12 Abs 2 AußStrG
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG St. Pölten, 24.11.2010, 23 R 466/10t
  • Arbeitsrecht
  • BG St. Pölten, 09.11.2010, 3 FAM 45/10s

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice