Zum Hauptinhalt springen
Binder, Kathrin

„Streitanhängigkeit“ zwischen (außerstreitigem) Unterhaltsenthebungsantrag und (streitiger) Oppositionsklage

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Verfahrensverbindung nach § 12 Abs 2 AußStrG dient (wie § 233 ZPO oder Art 27 EuGVVO) dazu, parallele Verfahren und damit widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Eine rechtswegübergreifende Verbindung kommt aber ebenso wenig in Betracht wie eine grenzüberschreitende. Haben eine Oppositionsklage und ein später eingebrachter Antrag auf Enthebung von der Unterhaltspflicht das gleiche Rechtsschutzziel (Enthebung ab einem bestimmten Tag), ist der später eingebrachte Enthebungsantrag zurückzuweisen.

  • Binder, Kathrin
  • Öffentliches Recht
  • § 233 ZPO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 12.04.2011, 4 Ob 17/11w
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2012, 388
  • § 35 EO
  • § 78 EO
  • § 12 Abs 2 AußStrG
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG St. Pölten, 24.11.2010, 23 R 466/10t
  • Arbeitsrecht
  • BG St. Pölten, 09.11.2010, 3 FAM 45/10s

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!