Widerruf einer von der Betroffenen erteilten Vollmacht durch den Sachwalter
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Rechtsprechung, 1629 Wörter
- Seiten 369 -370
- https://doi.org/10.33196/jbl201206036901
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Eine von der betroffenen Person wirksam erteilte Vollmacht bleibt zwar auch nach Rechtskraft des Sachwalterbestellungsbeschlusses weiter wirksam, kann aber vom bestellten Sachwalter jederzeit widerrufen werden.
Wird eine Eingabe vom Gericht wegen fehlender Vollmacht zurückgewiesen und die Entscheidung durch den Rechtsanwalt mit einem von ihm (namens der Partei) eingebrachten Rechtsmittel bekämpft, ist er im Streit um die Vertretungsbefugnis als vertretungsbefugt zu behandeln. Wird die Vertreterstellung von der zweiten Instanz bejaht, ist das von der Bevollmächtigten namens der Partei eingebrachte Rechtsmittel sachlich zu erledigen; wird eine solche Stellung dagegen verneint, ist das Rechtsmittel zurückzuweisen.
- LGZ Wien, 06.09.2011, 44 R 293/11f
- JBL 2012, 369
- § 1020 ABGB
- Öffentliches Recht
- OGH, 14.12.2011, 3 Ob 221/11p
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Meidling, 25.03.2011, 30 P 41/10a
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 37 ZPO
- § 275 ABGB
- Arbeitsrecht
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