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Kein Anspruch einer beamteten Chirurgin auf Betrauung mit Operationen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 134
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
825 Wörter, Seiten 399-400

30,00 €

inkl MwSt

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Ein Beamter hat kein subjektives Recht auf tatsächliche Erbringung der ihm an seinem Arbeitsplatz zugewiesenen Aufgaben. Eine im Beamtenverhältnis stehende Chirurgin hat daher auch keinen Anspruch auf die Betrauung mit der Durchführung von Operationen. Das vom OGH entwickelte Recht auf Beschäftigung leitet dieser aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ab. Auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse ist dies nicht übertragbar.

  • VwGH, 01.03.2012, 2010/12/0074
  • § 36 BDG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2012, 399
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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